Die
"gewerbsmäßige Beförderung" von Personen und Sachen in Luftfahrzeugen
ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Zugelassene Ballonunternehmen haben eine Betriebsgenehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz (LFG) und unterliegen samt ihrem Personal und ihrer Technik behördlicher Überwachung. Ballonfahrer dürfen gewerbliche Fahrten im Unternehmen nur durchführen, wenn sie nach umfangreicher Fahrterfahrung eine gesonderte Prüfung und allen weiteren 2 Jahren eine Wiederholungsprüfung (OPC) bestanden haben.
Die Technik in zugelassenen Ballonunternehmen darf nur durch zertifizierte und ständig überwachte Instandhaltungsbetriebe gewartet werden.
Wenn Sie in Ihrem Freundeskreis einen Piloten haben, der Sie als Passagier mitnehmen möchte, muss er dafür natürlich kein Ballonunternehmen anmelden. Auch dann nicht, wenn Sie sich an den Betriebskosten beteiligen. Dann ist die Fahrt nämlich nicht "gewerbsmäßig". Werden lediglich die tatsächlichen Fahrtkosten auf ALLE Teilnehmer (inkl. Piloten) umgelegt und wird für die Ballonfahrten nicht öffentlich geworben, spricht man von "Selbstkostenfahrten oder Kostenteilungsbasis". Es darf auch kein Gewinn-Zuschlag erfolgen.
Diese sind ohne Beförderungsbewilligung erlaubt, wenn der Ballon nicht mit mehr als 3 Passagieren (Pilot + 3) betrieben wird.
Solche Ballonfahrten sind möglich, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Beteiligten sich im persönlichen Freundes- oder Bekanntenkreis untereinander über mögliche Risiken aufklären und die Passagiere wissen, worauf sie sich einlassen.
Sie sind
also nicht besonders schutzbedürftig; im persönlichen Lebensumfeld hat
staatliche Bevormundung nichts zu suchen.
Dagegen kann jeder, der für eine gewerbliche Ballonfahrt bezahlt, auch erwarten, dass Sicherheit und Seriosität des Anbieters überprüft sind.
Manche Werbeanzeigen erwecken den Eindruck, dass die angebotenen Fahrten von einem genehmigten und überwachten Ballonunternehmen durchgeführt werden. Das stimmt nicht immer. Besonders dann nicht, wenn die beworbenen Leistungen von Privatpersonen durchgeführt werden. Um ein Risiko möglichst auszuschließen, empfehlen wir allen Luftfahrtbegeisterten, sich Transparenz über ihren Anbieter zu verschaffen. Lassen Sie sich bei Ballonunternehmen vor der Buchung eine Beförderungsbewilligung (ausgestellt vom BMK) und eine von der Austro Control GmbH bestätigte Erklärung zeigen, oder sehen Sie auf der Website beim Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nach, ob das Ballonunternehmen eine gültige Zulassung hat:
https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/unternehmen/ballon.html
Finden Sie das Unternehmen nicht auf der Website vom BMK und kann es Ihnen auch keine Beförderungsbewilligung inkl. einer bestätigten Erklärung vorlegen, raten wir von einer Flugbuchung dringend ab.
Wenn Sie sich dem Piloten eines Heißluftballons anvertrauen: Sie als Gast sollten im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört auch, dass der Pilot Sie mit seinem Ballon und dem Verhalten an Bord vor dem Start vertraut macht. Weiters, lassen Sie sich die Pilotenlizenz einfach zeigen – bei der Ballonfahrt muss sie sowieso an Bord sein. Das gilt auch für die Unterlagen zum Versicherungsschutz.
Ein seriöser Anbieter wird Ihnen diese Unterlagen und auch die aktuelle Lufttüchtigkeitsbescheinigung des Ballons gern zeigen und erklären – schließlich hebt er sich damit von anderen Mitbewerbern positiv ab.
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