Hatten Sie schon immer Lust darauf, etwas ganz exklusives und einzigartiges zu erleben? Dann wagen Sie es und treten eine unvergessliche Fahrt in die unendlichen Weiten des Luftmeeres an.
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Hatten Sie schon immer Lust darauf, etwas ganz exklusives und einzigartiges zu erleben? Dann wagen Sie es und treten eine unvergessliche Fahrt in die unendlichen Weiten des Luftmeeres an.
Die
"gewerbsmäßige Beförderung" von Personen und Sachen in Luftfahrzeugen
ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Zugelassene Ballonunternehmen haben eine Betriebsgenehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz (LFG) und unterliegen samt ihrem Personal und ihrer Technik behördlicher Überwachung. Ballonfahrer dürfen gewerbliche Fahrten im Unternehmen nur durchführen, wenn sie nach umfangreicher Fahrterfahrung eine gesonderte Prüfung und allen weiteren 2 Jahren eine Wiederholungsprüfung (OPC) bestanden haben.
Die Technik in zugelassenen Ballonunternehmen darf nur durch zertifizierte und ständig überwachte Instandhaltungsbetriebe gewartet werden.
Wenn Sie in Ihrem Freundeskreis einen Piloten haben, der Sie als Passagier mitnehmen möchte, muss er dafür natürlich kein Ballonunternehmen anmelden. Auch dann nicht, wenn Sie sich an den Betriebskosten beteiligen. Dann ist die Fahrt nämlich nicht "gewerbsmäßig". Werden lediglich die tatsächlichen Fahrtkosten auf ALLE Teilnehmer (inkl. Piloten) umgelegt und wird für die Ballonfahrten nicht öffentlich geworben, spricht man von "Selbstkostenfahrten oder Kostenteilungsbasis". Es darf auch kein Gewinn-Zuschlag erfolgen.
Diese sind ohne Beförderungsbewilligung erlaubt, wenn der Ballon nicht mit mehr als 3 Passagieren (Pilot + 3) betrieben wird.
Solche Ballonfahrten sind möglich, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Beteiligten sich im persönlichen Freundes- oder Bekanntenkreis untereinander über mögliche Risiken aufklären und die Passagiere wissen, worauf sie sich einlassen.
Sie sind
also nicht besonders schutzbedürftig; im persönlichen Lebensumfeld hat
staatliche Bevormundung nichts zu suchen.
Dagegen kann jeder, der für eine gewerbliche Ballonfahrt bezahlt, auch erwarten, dass Sicherheit und Seriosität des Anbieters überprüft sind.
Manche Werbeanzeigen erwecken den Eindruck, dass die angebotenen Fahrten von einem genehmigten und überwachten Ballonunternehmen durchgeführt werden. Das stimmt nicht immer. Besonders dann nicht, wenn die beworbenen Leistungen von Privatpersonen durchgeführt werden. Um ein Risiko möglichst auszuschließen, empfehlen wir allen Luftfahrtbegeisterten, sich Transparenz über ihren Anbieter zu verschaffen. Lassen Sie sich bei Ballonunternehmen vor der Buchung eine Beförderungsbewilligung (ausgestellt vom BMK) und eine von der Austro Control GmbH bestätigte Erklärung zeigen, oder sehen Sie auf der Website beim Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nach, ob das Ballonunternehmen eine gültige Zulassung hat:
https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/unternehmen/ballon.html
Finden Sie das Unternehmen nicht auf der Website vom BMK und kann es Ihnen auch keine Beförderungsbewilligung inkl. einer bestätigten Erklärung vorlegen, raten wir von einer Flugbuchung dringend ab.
Wenn Sie sich dem Piloten eines Heißluftballons anvertrauen: Sie als Gast sollten im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört auch, dass der Pilot Sie mit seinem Ballon und dem Verhalten an Bord vor dem Start vertraut macht. Weiters, lassen Sie sich die Pilotenlizenz einfach zeigen – bei der Ballonfahrt muss sie sowieso an Bord sein. Das gilt auch für die Unterlagen zum Versicherungsschutz.
Ein seriöser Anbieter wird Ihnen diese Unterlagen und auch die aktuelle Lufttüchtigkeitsbescheinigung des Ballons gern zeigen und erklären – schließlich hebt er sich damit von anderen Mitbewerbern positiv ab.
Wissen Sie bereits wo Ihre Reise hingehen soll? Unter diesem Text finden Sie nur einige kleine Auszüge unserer beliebtesten Startplätze. Jeder einzelne hat seinen eigenen Charme und bestimmte Vorzüge. Ihre möglichen Startplätze wären als Beispiel das Salzburger Seengebiet mit wunderschönen Seen und einer beeindruckenden Altstadt, der Chiemsee oder der wunderbar romantische Mondsee. Im Winter sind wir bevorzugt in den Alpen, um die glitzernde Winterlandschaft der schneebedeckten Berge, eingehüllt in Decken mit einem warmen Tee in der Hand zu genießen. Könnten Sie sich ein atemberaubenderes Panorama vorstellen? Also wir nicht! Sollte Ihnen aber ein ganz bestimmter Startplatz am Herzen liegen, der sich noch nicht unter den Vorschlägen befindet, dann machen Sie doch direkt einen Termin an einem Ort Ihrer Wahl mit uns aus!
Als einziges konzessioniertes Ballonunternehmen im Land Salzburg haben wir von Mai bis August die Möglichkeit frühmorgens mit unseren Ballonen über die Stadt Salzburg zu fahren.
Lassen Sie Sich dieses einzigartige Erlebnis nicht entgehen!
Wir freuen uns auf Ihren Terminvorschlag.
Das Umland von Salzburg, der Flachgau, birgt eine einzigartige
Seenlandschaft, welche sich nahezu für einen Perfekten Startplatz anbieten.
Einer davon ist der Mattsee am gleichnamigen Ort Mattsee.
Überzeugt? Begeistert?
Wir freuen uns auf Ihren Terminvorschlag.
Zell am See ist ein weiterer wunderschöner Hotspot in Salzburg welchen wir sehr gerne ansteuern.
Warum im Winter fragen Sie sich? Stellen Sie sich einmal die wunderschönen schneebedeckten Berge
unter Ihnen vor. Warm und behaglich können Sie ein Panorama von Bergen über den Horizont heraus genießen.
Die Idee für Weihnachten oder romantische Zweisamkeit mal anders.
Der Mondsee ist einer vieler Seen im Salzkammergut welche in der Eiszeit durch den mächtigen Traungletscher geformt wurde.
Wie der Name schon sagt kann man an diesem idyllischen Ort wunderbar beobachten, wie sich der Mond im See spiegelt, welches seinem Namensgeber einst das Leben rettete.
Haben Sie noch nie gesehen? Dann wohl an und machen Sie einen Termin aus.
Der Chiemsee ist ein wunderschöner See im Bayerischen Alpenvorland. Auf der größten Seiner Inseln steht das unvollendete Schloss Herrenchiemsee das von König Ludwig II. errichte wurde. Auf der kleineren Fraueninsel liegt die im 8. Jahrhundert gegründete Benediktinerinnen Abtei Frauenwörth
Haben Sie noch nie gesehen? Dann wohl an und machen Sie einen Termin aus.
Wo würden Sie gerne Ballonfahren?
Sprechen Sie uns einfach an, alles was wir brauchen ist eine Wiese mit ca. 30 x 30 Meter, frei von Hindernissen und die Einwilligung des Grundeigentümers.
Schon steht Ihrem ganz persönlichen Startort nichts mehr im Wege.
Wir starten schon ab 3 Passagieren von Ihrem Lieblingsplatz!
Geben Sie Ihren Wunschtermin unter der Telefonnummer 0699/14064555 bekannt. Diesen können wir aber wegen der Wetterlage erst am Vortag des Termins um ca. 19.00 Uhr fixieren.
Die ideale Fahrzeit beträgt ca. 1 Stunde, danach suchen wir uns einen Landeplatz. Das dauert, bis zur endgültigen Landung, dann noch ca. 15 – 30 Minuten. Rechnen Sie zur Fahrzeit ca. 3-4 Stunden für den Auf- und Abbau des Ballons dazu.
Nach der Einweisung durch den Piloten dürfen alle Passagiere tatkräftig mithelfen den Ballon aufzurüsten. Korb und Hülle werden vom Hänger abgeladen, die Hülle ausgelegt und mit dem Ventilator Kaltluft in die Hülle geblasen. Anschließend wird die Luft erwärmt und der Ballon richtet sich auf. Der Ballon ist nach den letzten Checks des Piloten startklar – und ab geht´s in die absolute Freiheit. Per Handy und einer App sind wir mit der Bodencrew verbunden.
Der Jahreszeit entsprechend angepasste, sportliche Kleidung, gutes Schuhwerk (Bergschuhe oder feste Turnschuhe), Kopfbedeckung (wegen der Hitze vom Brenner)
Gibt es nicht, denn wir fahren mit dem Wind!
Sollten mindestens 135 cm groß sein, die Beförderung liegt im Ermessen des Piloten.
Es gibt keine Altersgrenze, gute körperliche Verfassung ist Voraussetzung.
Auch das gibt es beim Ballonfahren nicht, sie spüren das Steigen und Sinken kaum, völlig ruhig trägt sie der Wind durch das Luftmeer.
Wenn möglich, erwartet Sie die Mannschaft bereits am Landeplatz. Nach erfolgter Landung dürfen wieder alle kräftig mithelfen, den Ballon zu verpacken.
Wenn gewünscht, werden nach der Landung die Passagiere nach geschichtlicher Überlieferung mit „Spiritus vini“ in den Adelstand der Ballonfahrer erhoben.
Jeder Passagier ist nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen (derzeit 1.750.000 Euro) versichert.
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